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   KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18   

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https://dejure.org/2019,87358
KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18 (https://dejure.org/2019,87358)
KG, Entscheidung vom 07.10.2019 - 28 U 19/18 (https://dejure.org/2019,87358)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 28 U 19/18 (https://dejure.org/2019,87358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB
    Anwaltliche Aufklärungspflicht: Kenntnis der Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten Beitragserhebung von kommunalen Abgaben für Altanschließer Bestandskraft einer Beitragserhebung Umfang anwaltlicher Aufklärungspflichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Durch die Änderung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F. dahin, dass die sachliche Beitragspflicht mit Inkrafttreten einer "rechtswirksamen Satzung" entstehe, sei eine konstitutive Änderung der alten Rechtslage eingetreten (BVerfG, a.a.O., Rn. 47 ff; anders später BGH, Urteil v. 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rn. 18ff).

    Gemäß § 1 Abs. 1 StHG haftet das jeweilige staatliche oder kommunale Organ für Schäden, die einer natürlichen oder juristischen Person hinsichtlich ihres Vermögens oder ihrer Rechte durch Mitarbeiter oder Beauftragte staatlicher oder kommunaler Organe in Ausübung staatlicher Tätigkeit rechtswidrig zugefügt werden, und zwar ohne Rücksicht auf ein Verschulden (BGH, Urteil v. 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rn. 10).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 jedoch entschieden, dass Altanlieger die Rückzahlung geleisteter Anschlussbeiträge nicht mit Erfolg geltend machen können, weil die Beitragsbescheide nicht wegen Festsetzungsverjährung oder Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit rechtswidrig seien (BGH, Urteil v. 27.06.2019 - III ZR 93/18 - Rn. 8f).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    2013 hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht schon mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (nachfolgend: BayKAG) befasst und verlangt, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (BVerfG, Beschluss v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 Rn. 41 ff, zitiert nach juris).

    Ob das Vertrauen in den scheinbaren Beginn der Festsetzungsfrist auf der Grundlage einer unwirksamen Satzung verfassungsrechtlichen Schutz genießt, lässt das Bundesverfassungsgericht hingegen dahinstehen (BVerfG, Beschluss v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - Rn- 39).

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Nach der Auslegung dieser Norm durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Brandenburg kam es insoweit für das Entstehen der Beitragspflicht und den Beginn der Verjährung nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des ersten Satzungserlasses an (OVG Brandenburg, Urteil v. 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE, Rn. 47, zitiert nach juris).

    Da es nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts - im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg bis 2004 (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98-N - Rn. 47, zitiert nach juris) bei § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB a.F. nur auf den formalen Akt der Satzungsgebung und nicht auf die materielle Wirksamkeit der Satzung ankommt, wäre im Falle des Klägers nach altem Recht und den maßgeblichen Verjährungsvorschriften spätestens mit dem 31. Dezember 2003 Festsetzungsverjährung eingetreten.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Hintergrund ist die für andere Betroffene in einem vergleichbaren Fall günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14), das die rückwirkende Erhebung kommunaler Anschlussbeiträge in bestimmten Fällen für verfassungswidrig erachtet hat.

    Im Jahr 2015 sah das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des § 8 Abs. 7, Satz 2 KAG BB n.F. in Fällen, in denen Beiträge gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB a.F. auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg - Entstehen der Beitragspflicht durch rückwirkendes Inkrafttreten einer wirksamen Satzung mit zugleich eintretender Festsetzungsverjährung - nicht mehr hätten erhoben werden dürfen, wegen Verstoßes gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot als verfassungswidrig an (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 Rn. 43, zitiert nach Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Zu der geänderten Rechtslage hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung angenommen, die Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB im Jahr 2004 (nachfolgend: n.F.) entfalte zwar keine Rückwirkung, finde aber auch ohne Rückwirkungsanordnung Anwendung auf Sachverhalte, in denen die erste wirksame Abgabensatzung erst nach Inkrafttreten der Norm erlassen worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.12.2007 - OVG 9 B 44.06 - Rn. 51 ff; BVerwG, Beschluss v. 14.07.2008 9 B 22/08 Rn. zitiert nach juris).

    In den dem Kläger erteilten Widerspruchsbescheiden vom 26. September 2014 wird u.a. auf die vorgenannte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 und vom 1. März 2012 (9 B 44.06; 9 S 9.12), des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli.

  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Zu der geänderten Rechtslage hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung angenommen, die Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB im Jahr 2004 (nachfolgend: n.F.) entfalte zwar keine Rückwirkung, finde aber auch ohne Rückwirkungsanordnung Anwendung auf Sachverhalte, in denen die erste wirksame Abgabensatzung erst nach Inkrafttreten der Norm erlassen worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.12.2007 - OVG 9 B 44.06 - Rn. 51 ff; BVerwG, Beschluss v. 14.07.2008 9 B 22/08 Rn. zitiert nach juris).

    2008 (9 B 22.08) sowie auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 21. September 2012 (46/11) und des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BvR 2457/08) Bezug genommen.

  • BGH, 26.06.2019 - VII ZB 61/18

    Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens in der

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Für die Erklärung, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden, bedarf es keiner ausdrücklichen Stellung eines Sachantrags; es reicht aus, wenn die Begründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (BGH, Beschluss v. 26.06.2019 - VII ZB 61/18 - Rn. 9, zitiert nach juris).

    Dass der Inhalt der Berufungsbegründung sich nur mit einzelnen Aspekten der angefochtenen Entscheidung befasst, steht der Annahme, das angefochtene Urteil in vollem Umfang zur Überprüfung stellen zu wollen, nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.06.2019 - VII ZB 61/18 - Rn. 9, zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12

    Öffentliche Anlage oder Einrichtung; öffentlich-rechtliche Sachherrschaft;

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Ohne rechtswirksame Satzung habe indessen noch keine sachliche Beitragspflicht entstehen und daher auch keine Festsetzungsverjährung eintreten können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 01.03.2012 - OVG 9 S 9.12 - Rn. 14 f).

    In den dem Kläger erteilten Widerspruchsbescheiden vom 26. September 2014 wird u.a. auf die vorgenannte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 und vom 1. März 2012 (9 B 44.06; 9 S 9.12), des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli.

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14

    Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den rechtlichen Berater aus Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGH, Urteil v. 17.03.2016 - IX ZR 142/14 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender

    Auszug aus KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
    Nach der Begründung des maßgeblichen Beschlusses vom 12. November 2015 verstößt die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F. in Fällen, in denen bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Februar 2004 Beiträge nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB a.F. nicht mehr hätten erhoben werden können, gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot und verletzt insoweit verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.02.2016 OVG 9 B 43.15, (OVG 9 B 35.12).
  • BGH, 04.02.2016 - IX ZR 42/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungs- und Schenkungsanfechtung einer mittelbaren

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17

    Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im

  • OLG Köln, 12.10.2017 - 24 U 20/17

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung eines geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

  • BGH, 06.06.2019 - III ZR 83/18

    Auslegung einer Berufungsschrift - und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20

    Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F.

    b) Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Gehörsverletzung ist auch nicht dargetan, soweit der Kläger geltend macht, das Berufungsgericht habe Vortrag zu einem angeblich vom Kläger angesprochenen Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 7. Oktober 2019 - 28 U 19/18 - verworfen, obwohl er mit diesem Beschluss nicht argumentiert habe.
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